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  Fußball 2010-02-08

DFB-Sportgericht: 5.000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Energie Cottbus im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspieles der 2. Bundesliga zwischen dem FC Energie Cottbus und dem MSV Duisburg am 25. Januar 2010 in Cottbus wurde aus dem Cottbuser Zuschauerblock ein Feuerzeug in Richtung eines Duisburger Spielers geworfen. Zudem wurde im Cottbuser Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Quelle: Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
 
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