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  Allgemeines 2009-11-20

DOSB: Sport-Piktogramme der Olympischen Spiele sind urheberrechtlich geschützt

Symbole von Sportarten und Dienstleistungen (Piktogramme) aller Olympischen Spiele sind urheberrechtlich geschützt. Verbände und Vereine, die Mitglied des DOSB sind, können gegen Gebühr eine vereinfachte Lizenz erwerben.

Die Rechte an den Piktogrammen liegen beim jeweiligen Organisationskomitee der Olympischen Spiele und fallen nach deren Abschluss an das IOC. Besonders bekannt und beliebt sind in Deutschland die anlässlich der XX. Olympischen Spiele in München 1972 vom Designer Otl Aicher geschaffenen Piktogramme. Auch diese sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der Firma ERCO GmbH, die mit dem NOK für Deutschland eine nicht-kommerzielle Nutzung durch Vereine vereinbart hatte.

Seit 1. November 2009 hat sich die Rechtslage geändert. Eine werbliche und gewerbliche Nutzung der Piktogramme ist nur gegen Erwerb einer entsprechenden Lizenz zulässig. Die Bedingungen dafür werden alleine durch ERCO im Auftrag der Rechtsinhaber festgelegt.

Verbände und Vereine, die Mitglied des DOSB sind, können kostenpflichtig eine vereinfachte Lizenz, genannt Zertifikat, mit einer Laufzeit von 10 Jahren erhalten. Nach Ablauf der Laufzeit ist eine kostenpflichtige Verlängerung notwendig. Die Preisgestaltung dieses Zertifikats liegt alleine bei ERCO. Der DOSB konnte jedoch eine ermäßigte Pauschalregelung für Vereine und Verbände des DOSB erzielen.

Aktuell berechnet ERCO für die Nutzungsrechte von bis zu 30 Piktogrammen, die in der Regel für den üblichen Bedarf eines Sportvereins ausreichen, einen Pauschalbetrag von 150 Euro plus Mehrwertsteuer. Allerdings behält es sich ERCO vor, die Preise von Zeit zu Zeit anzupassen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
 
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